Mitgliedschaft

 Mitglied des Vereins können Einzelpersonen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, Personengemeinschaften (bis zu fünf im selben Haushalt lebende und namentlich benannte Personen) und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts werden.

  • Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Entscheidungsbefugnis kann vom erweiterten Vorstand mit Zwei-Drittel-Mehrheit anderen Personen aus dem Mitgliederkreis übertragen werden.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod bzw. Auflösung der juristischen Person, Austritt oder Ausschluss.
  • Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes und unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende.
  • Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Beschluss des erweiterten Vorstands mit Zwei-Drittel-Mehrheit.

 Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 60 € und wird jeweils zum Jahresbeginn fällig. Dieser Betrag gilt sowohl für Einzelpersonen und für Personengemeinschaften als auch für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Satzung

Die Satzung wurde am 10.01.2016 von den Gründungsmitgliedern beschlossen. Die letzte Änderung wurde am 08.12.2016 vorgenommen.

Die Vereinssatzung finden Sie hier.